03.02.2020
Das Online Zugangsgesetz ist eine Gesetz aus dem Art. 9 G von 14. August 2017 (BGBI.I S. 3122). Bis zum Jahr 2022 sind Kommunen zur Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsleistungen verpflichtet.
Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Wasserzweckverbänden, sowie allen Wasserversorgern, diesen Schritt zu erleichtern. Mit der Bluetrax Software Lösung können Sie alle gängigen Anträge, welche Sie für Ihre Kunden anbieten, online auf Ihrer Webseite zur Verfügung stellen.
Nicht nur das online Antrag stellen haben wir digitalisiert, auch die gesamte Internen Aufgaben, welche an einem Antrag behaftet sind. Dadurch benötigen Sie kein Blatt Papier mehr.
Digitalisieren auch Sie Ihren Wasserzweckverband - zuverlässig - sicher - nachvollziehbar - konform
Matthias Hatzl
Ergoldinger Straße 2a
84030 Landshut
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